Zu Recht warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz vor einem Missbrauch der Handy-Ortung um Kinder oder Ehepartner auch ohne ihr Einverständnis zu überwachen. Dabei ist das Problem ja nun relativ einfach lösbar.
Die Einwilligung dafür darf eben nicht per simpler SMS erfolgen, die Eltern oder mißtrauische Partner heimlich vom jeweiligen Handy versenden könnten, sondern muss aktiv und am besten altmodisch per Unterschrift in einem offiziellen Formular unter Vorlage eines Ausweispapieres mit Zeugen im Einwohnermeldeamt erfolgen. Zur Sicherheit sollte dieses Formular dann in einer notariell beglaubigten Kopie dem jeweiligen Mobilfunkanbieter zugehen.
Man sollte sich nämlich keine Illusionen machen. Die technischen Möglichkeiten sind da, also werden sie auch genutzt. Da hilft es nur, die bürokratischen Hürden für die offizielle Erlaubnis so umständlich wie möglich zu gestalten. Das ist im übrigen ja eine echte Kernkompetenz hiesiger Behörden, sollte also problemlos zu machen sein.
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