GPS-Überwachung gegen Schein-Ehe
27. April 2007 | Von ttm | Rubrik: Großer Bruder sieht DichDa soll noch einer sagen, Behörden tun sich schwer mit moderner Technik. Die Ausländerbehörde der Stadt Hamburg hat sich jedenfalls eines breiten Arsensals von verdeckter Videoüberwachung bis zum GPS-Empfänger bedient, um einer bosnischen Staatsangehörigen eine Schein-Ehe mit einem Deutschen Staatsbürger nachzuweisen und so ihr Aufenthaltsrecht zu beenden. Um genau zu sein: die Behörde hat einen Privatdetektiv beauftragt, der sich mit Technik auskennt. Aber offenbar auch mit den sonstigen Kniffen des Gewerbes vertraut ist, um zum Beispiel unter einem Vorwand an die Handynummer des Ehegatten zu kommen. Ergebnis der Nachstellungen: Die Eheleute leben nicht zusammen, teilen jedenfalls nicht so ordentlich Tisch und Bette, wie sich Beamte der Ausländerbehörde eine korrekte christliche deutsche Ehe vorstellen. (Als ob alle deutschen Eheleute….) Jedenfalls wurde der Dame die Aufenthalterlaubnis entzogen und sie zur Ausreise aufgefordert. Sie legte daraufhin Widerspruch ein.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat nun die gesamte Spionageaktion für rechtswidrig erklärt. Die auf diese Weise erlangten Erkenntnisse dürften weder vor Gericht noch im weiteren Verwaltungsverfahren eine Rolle spielen, da sie allesamt unter Verletzung von Grundrechten erlangt worden seien. (Aktenzeichen 3 Bs 396/05)
Für mich nur eine weitere Salamischeibe in einem schleichenden Bewussteinswandel, der in Grundrechten vor allem Hindernisse amtlicher Aktivitäten erkennen will. Und es bedarf immer öfter der Gerichte, um Behörden bei ihren gesetzwidrigen Aktionen zurück zu pfeifen. Das Fatale ist, dass dieser Bewussteinswandel über kurz oder lang vor Richtertischen nicht halt machen wird. Juristen sind auch nur Menschen.
So schleift man eine Verfassung.
Gehört sofort ausgewiesen und der andere der die Scheinehe eingegangen ist, 200% dafür voll haftbar machen samt Familie und dann alle in das selbe Land ausgewiesen.
“Die Eheleute leben nicht zusammen, teilen jedenfalls nicht so ordentlich Tisch und Bette, wie sich Beamte der Ausländerbehörde eine korrekte christliche deutsche Ehe vorstellen.”
Nein! Es kommt nicht auf den Beamten oder die Beamtin an, sondern auf deutsches Recht und die bisherige Rechtsprechung. Tenor: Zu einer Ehe gehört die gemeinsam genutzte Wohnung (“Tisch und Bett”).
Ich glaube, der Detektiv hätte die Scheinehe auch ohne GPS – also völlig legal – aufdecken können.
Im Kern geht es hier doch gar nicht um den Fall “Scheinehe oder nicht”, sondern darum, dass eine Behörde bei Dritten Ermittlungen in Auftrag gibt, die sie selbst so gar nicht durchführen darf. Sprich Die für sie geltenden Gesetze umgeht, um ihre Amtspflichtn zu erfüllen. Man denke mal ein paar Schritte weiter: Ein Amtsrichter schickt eine Horde Schläger zu einem Beschuldigten, um ihn klar zu machen, dass dieser besser aussagen und sich selbst belasten soll, weil die Beweise sonst vielleicht nicht uasreichen würden. Oder die Regierung heuert Söldner an, um irgendwo auf der Welt nicht genehme Menschen umbringen zu lassen.
Nicht zu vergessen, dass Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind – und sich immer wieder als notwenig erweisen.
Hallo Thorsten, das finde ich ja sehr spannend: Es gibt eine Rechtsprechung darüber, wie sich der Ehealltag zu gestalten hat? Ohne gemeinsame Wohnung eine Scheinehe? Womöglich noch Anullierung der Ehe bei fehlendem Vollzug? Aus welchem Jahrhundert stammen denn entsprechende Urteile genau?
zu J.:
Grundsätzlich kann selbstverständlich die Behörde selbst Ermittlungen anstellen, das gebietet (ob zum Vor- oder Nachteil des betroffenen Bürgers) schon der Amtsermittlungsgrundsatz der im Verwaltungsverfahren gilt. Daher auch die Prüfdienste innerhalb der Leistungsverwaltung, weil da einfach Missbrauch von nichtbedürftigen Antragstellern betrieben wird (ist zwar die Ausnahme, aber eine Ausnahme die richtig in das städtische Kontor schlägt). Dass diese Ermittlungen von professionell ausgebildeten Detektiven besser und in der Regel auch preiswerter vorgenommen werden kann liegt auf der Hand, angesichts der Kosten eines Angestellten im öffentlichen Dienst und dessen Ausbildung (BAT bzw. TVöD/Verwaltungsfachangestellter). Richtig ist, dass die Behörde sich nicht “in das Privatrecht flüchten” darf, indem sie solche Aufträge in einer Weise erledigen lässt, die einer rechtlichen Grundlage entbehren. Man muss hierzu aber auch einmal sagen, dass sich die (Schein-) Eheleute strafbar gemacht haben. Bei einer entsprechenden Anzeige der Ausländerbehörde hätte die StA schön ein Ermittlungsverfahren einleiten können. Und dann ratet mal wer dann (mit gesetzlicher Grundlage) einen GPS – Sender verwendet hätte?
Den Vergleich mit dem Amtsrichter finde ich daher unpassend.
zu ttm:
Die Kiste mit gemeinsamen Tisch und Bett ist doch nur eine Umschreibung, die auch nicht zu genau genommen werden sollte. Sie soll einfach nur den Umstand beschreiben, dass eine Ehe darauf ausgelegt ist, das Leben größtmöglich gemeinsam zu bestreiten. Das gilt genauso für die eingetragene Lebenspartnerschaft. Und das war wohl hier nicht der Fall.
zu Bono:
Schön, immer so differenzierte Aussagen in einem Blog lesen zu können. Zum Glück sehen das viele Amtswalter und Richter anders und schauen lieber doch auch auf den Einzelfall.
Wenn ich lese, was für ein Unsinn hier manche schreiben, kann ich nur feststellen, dass sie über einen ähnlich beschränkten Horizont verfügen, wie so manche Beamte.
Könnt ihr euch nicht vorstellen, dass es Berufe gibt, in denen der Ehemann für längere Zeit abwesend ist?
Da wären zum Bsp. Monteure, fliegendes und fahrendes Personal (Luftfahrt, Schifffahrt), Trucker, Projektingenieure…..etc. Pflegen diese Menschen eine eheliche Beziehung und sind wegen ihrer beruflichen Tätigkeit längere Zeit nicht zu Hause und unterhalten meinetwegen noch eine Zweitwohnung an ihrem Einsatzort, so soll dies ein Indiz für eine Scheinehe sein.
Klopf! Klopf!, wo hämmert es denn hier?