Heute um 16:47 Uhr trudelte eine Pressemitteilung der Firma Intergraph ein. Dick oben drüber stand “Sperrfrist: Montag 24.09″, um 17:30 kam eine zweite Mail, die nochmal ausdrücklich auf diese Sperrfrist hinwies.
Ich finde, das ist wie ein Spielzeug auf dem “unzerbrechlich” steht. Und ich bin das Kind.
Okay, schlagen wir nochmal kurz im Pressekodex nach. Danach unterliegen Sperrfristen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien. In der Richtlinie 2.5 ist zudem festgelegt, dass Sperrfristen, bis zu deren Ablauf die Veröffentlichung von Nachrichten aufgeschoben werden soll, nur dann vertretbar sind, wenn die Sperrfristen einer sachgemäßen und sorgfältigen Berichterstattung dienen, Das könnte zum Beispiel beim Text einer noch nicht gehaltenen Rede der Fall sein, oder wenn es um einen vorzeitig ausgegebenen Geschäftsbericht geht oder aber Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis (Versammlungen, Beschlüsse, etc.) gegeben werden.
Nichts davon trifft auf Intergraphs Pressemitteilung zu.
Andererseits ist die Information auch nicht so sensationell, dass sich die Welt danach anders herum dreht. Am besten wird sein, ich schreibe einfach gar nichts darüber, dann mache ich bestimmt nichts falsch.
Bundeseisenbahnamt. Darum geht es. Es gibt zwar keinen Einspruch aber Anmerkungen von Bürgern zum Informationsfreiheitsgesetz.