Lesenswerter Beitrag auf Telepolis über die routinemäßige Abfrage von Ortungsdaten bei amerikanischen Mobilfunkunternehmen durch die dortige Bundes-Behörden. Auch dort braucht es – wie in Deutschland geplant – eine richterliche Erlaubnis, um die Daten zu erhalten. Die Praxis zeigt allerdings, dass das keine wirkliche Hürde ist.
Klingt wie das kommende Szenario hierzulande, wenn die Vorratsdatenspeicherung Realität geworden ist.
Update 17:34 Uhr: Warum so kompliziert in die USA schielen? Geht es nach dem Rechtsausschuss des Bundesrates, sollen die durch die Vorratsdatenspeicherung gesammelte Daten schon demnächst auch dazu dienen, so genannte Raubkopierer zu verfolgen. Der Bundesrat soll dem Bundestag am 30. Novmber empfehlen, das gerade beschlossene Gesetz so zu erweitern, dass sich Film- und Musikverlage an den Daten bedienen können – offenbar ohne richterliche Erlaubnis und ausreichende Verdachtsmomente in jeweils konkretem Fall.
Okay, der Bundesrat kann da gar nichts entscheiden und ob der Bundestag das Gesetz erweitert, steht dahin, aber der Vorgang zeigt eine Geisteshaltung: Die Begehrlichkeiten beginnen schon, bevor das Gesetz Praxis wird. Das läuft nicht schleichend, sondern rasend.
Und es macht noch einmal deutlich, dass diese erbärmlichen Schutzbehauptungen des SPD-Stimmviehs einfach nur dummes Gewäsch sind.
Fremder Senf