Heute hat das Bundesverfassungsgericht die anlasslose und sehr flächendeckende Erfassung von Auto-Nummernschildern zu allgemeinen Fahndungszwecken, wie sie in einigen Länder-Polizeigesetzen geregelt ist, als verfassungswidrig verworfen. Kurz zuvor wurde eine Klage gegen die Online-Durchsuchung von Rechnern, wie sie in Nordrhein-Westfalen geregelt wurde, vom Bundesverfassungsgericht zum Anlass genommen, das ganze Thema Bundestrojaner & Co einer umfassenden juristischen Prüfung zu unterziehen, mit dem Ergebnis, dass eine Online-Durchsuchung nur unter so engen Grenzen erlaubt ist, dass sie als Fahndungsinstrument de facto ausfällt. Und in den Jahren zuvor hat das BUndesverfassungsgericht auch das Luftsicherheitsgesez mit dem geplanten Abschuss von Passagiermaschinen kassiert, ebenso wie die vorbeugende Telefonüberwachung, die akustische Wohnraumüberwachung (Lauschangriff) und den EU-Haftbefehl.
Diejenigen, die Sicherheitspolitik vornehmlich als Abbau von Grundrechten inszenieren, haben also seit 2001 eine lange Reihe krachender Niederlagen vor dem höchsten deutschen Gericht hinnehmen müssen, die sich angesichts der bisherigen Urteile beim Thema Vorratsdatenspeicherung fortsetzen dürfte. Nun wurden alle diese verfassungswidrigen Gesetze allerdings nicht staatstreichartig und hinterrücks eingeführt, sondern in demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen. Was sagt das eigentlich über die dort sitzende Kaste von Entscheidern, wenn am Ende stets acht bis 16 Richter die Verhältniss retten müssen? Es kann doch wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber selbst nicht mehr willens oder fähig ist, sich an die Verfassung zu halten? Was für eine Bananenrepublik ist das hier eigentlich? Wie kommen solche Entscheidungen eigentlich zu Stande.
Das Muster der solchen Parlamentsentscheidungen vorangehenden politischen Rhetorik findet sich im Jahr 1977, interessanterweise nicht bei Diskussionen um die RAF, sondern zum Thema Doping. Seinerzeit sagte Wolfgang Schäuble in seiner Funktion als Vorsitzender des Sportausschusses de Deutschen Bundestages über Doping:
“Wir wollen solche Mittel unter absolut verantwortlicher Kontrolle der Sportmediziner einsetzen, weil es offenbar Disziplinen gibt, in denen ohne Einsatz dieser Mittel im leistungssportlichen Wettbewerb in der Weltkonkurrenz nicht mehr mitgehalten werden kann.”
Die perfekte Blaupause für alle Argumentationen des Herrn Schäuble: Zunächst wird gedankenspielartig etwas gefordert, das unweigerlich auf Kritik stoßen wird und von dem auch Schäuble weiß, dass er einen bisherigen gesellschaftlichen Konsens oder ein Grundrecht in Frage stellt. Das kann Doping sein oder die Online-Durchsuchung oder der Lauschangriff oder der Abschuss von Passagiermaschinen, eigentlich vollkommen egal. Um der zu erwartenden Kritik bereits im Moment der Forderung zu begegnen, wird zugleich ein einschränkender Rahmen mitgeliefert, also etwa die Kontrolle durch Sportmediziner, ein Richtervorbehalt oder genau definierte, sehr wenige Anwendungsfälle.
Das ist tückisch, führt es doch zu einer Diskussion über die Ausgestaltung des Rahmens, in dem das bislang Undenkbare unter Umständen doch denkbar wird. Schäuble gibt seinen Kritikern unaufgefordert und grundsätzlich recht, lockt sie aber damit zu einer Diskussion um Detailfragen, die sich – und das ist der dritte Teil seiner rhetorischen Figur – aus übergeordneten Sachzwängen rechtfertigen, bei denen Schäuble durchblicken lässt, dass ihm diese auch nicht gefallen, er aber dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ich kann ja nichts dafür, dass andere (ausländische) Sportler Dopingmittel nehmen oder andere (ausländische) Studenten Anschäge verüben, aber bitte schön, so ist nun mal – leider, leider – die Welt, lautet die unausgesprochene Botschaft. So schleift man Grundpositionen.
Das perfide an diese Rhetorik ist, dass sie die jeweilige Maßnahme und ihre praktische Ausgestaltung in den Vordergrund rückt, nicht dagegen die Begründung. Es schwingt die Botschaft mit: Wer die Begründung und damit die Maßnahme an sich anzweifelt, handelt nicht verantwortlich, weil er sich der Realität verschließt. Und Leute wie der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, die immer noch das SPD-Trauma des vaterlandslosen Gesellen abarbeiten, scheuen den Vorwurf, sich den Realitäten zu verweigern, wie der Teufel das Weihwasser. Deshalb begeben sich die Wiefelspütze in den Parlamenten ganz freiwillig auf die eingeseifte, schiefe Ebene Schäublischer Rhetorik und streiten um die Details von Maßnahmen, die erst von den Verfassungsrichtern wieder als das gekennzeichnet werden, was sie sind: Die Aufkündigung bisherigerer Grundrechte und gesellschaftichen Konsens.
Das Muster kann offenbar beliebig oft wiederholt werden.
Fremder Senf