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    Planet Bosbach    

    20

    März
    2008
    20 März, 2008 von in Am Wegesrand, Politisches Antworten

    Ich weiß ja nicht, auf welchem Planeten Wolfgang Bosbach lebt, aber in jedem Fall nicht auf dem selben wie ich, das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat heute morgen auf WDR5 allen Ernstes versucht, aus der jüngsten Entscheidung des BVG zur Vorratsdatenspeicherung eine Art Bestätigung der Regierungspolitk abzuleiten (“Wir dürfen Daten sammeln”) und wo dies nicht der Fall sei (“Datenzugriff eng begrenzt”), habe das Gericht juristisches Neuland betreten, weswegen man weder dem Gesetzgeber (das Parlament) noch der Justizministerin einen Vorwurf machen könne. Damit habe niemand rechnen können. Über soviel Chuzpe kommt sogar die Moderatorin kurz ins Stocken, wie man hier nachhören (Real Player) kann.

    Nur zur Erinnerung: Alle Experten waren aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit sehr skeptisch, das die Verfassungsrichter das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung oder auch nur einen Teil davon, auf dem Weg einer einstweiligen Anordnung stoppt, insbesondere weil es europäisches Gemeinschaftsrecht umsetzt und damit umstritten ist, inwieweit es überhaupt in die Zuständigkeit des BVG fällt, hier die Freiheit des Gesetzgebers bereits ohne abschließende Bewertung der Hauptsache zu beeinträchtigen.

    Hohe Hürden also. Die Richter selbst weisen darauf hin und schreiben in ihrer Entscheidung: “Eine derartige einstweilige Anordnung setzt (…) voraus, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht, dessen Gewicht das Risiko hinnehmbar erscheinen lässt, im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und da Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen.”

    Und dann sagen die Richter, dass diese Vorrausetzung an einem zentralen Punkt des Gesetzes erfüllt ist, nämlich an dem Vorhaben, die Verkehrsdaten der Telekommunikation allgemein für Zwecke der Strafverfolgung verwenden zu wollen. Das ist nach den Ausführungen des Gerichts bis auf Weiteres einzig und allein erlaubt für eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO. Und das Gericht nennt Rahmenbedingungen: Es muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen, der durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts ist auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos. Erst wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, dürfen die Strafverfolger nachschauen, wann ein Tatverdächtiger mit wem von wo telefoniert der geemailt hat. Daten sammeln und analysieren, um mal zu gucken, ob jemand verdächtig ist, geht erstmal nicht.

    Und das lieber Herr Bosbach, ist überhaupt kein juristisches Neuland, sondern gehört zu den Standards eines Rechtsstaates, der Eingriffe in die Privatsphäre seiner Bürger gut rechtfertigen muss. Allgemeine RAF/Terror/Organisierte Kriminalität/(beliebiges Sujet einsetzen) Angst-Kampagnen reichen dafür nicht. So urteilt Karlsruhe übrigens seit Jahrzehnten. In jüngster Zeit nur deshalb etwas häufiger, weil Vater Staat immer mehr Begehrlichkeiten entwickelt.

    Warum wußte ich und mit mir 34.000 weitere Bürger, die hier Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, das schon vorher und Sie, Herr Bosbach wollen das immer noch nicht begreifen? Wie heißt denn der Planet, auf dem sie leben? Glauben Sie wirklich, was sie da im Radio erzählen? Wie fühlt sich das eigentlich an, jede Woche die Verfassung um die Ohren gehauen zu bekommen?

    PS: Ich war gestern zufällig Karlsruhe. Schöne Stadt.


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