Bereits im Dezember vorigen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass in Nordrhein-Westfalen künftig der gesplittete Gebührenmaßstab beim Abwasser flächendeckend einzuführen ist. Das heißt, die Kommunen müssen unterscheiden zwischen Abwasser, das aus Frischwasser enstanden ist und Abwasser, das als Regenwasser in den Gulli fließt. Letzteres resultiert aus dem Umstand, das auf bebauten oder anderweitig versiegelten Flächen Niederschlagswasser nicht im Erdreich versickern kann, sondern über die Kanalisation entsorgt wird. Über Sinn und Gerechtigkeit des geplitteten Gebührenmaßstabs wird diskutiert, seit es die Kanalisation gibt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUnd) hat sich seit langem für die Einführung des gesplitteten Maßstabs stark gemacht und dafür diverse Argumente und Dokumente geliefert.
Fakt ist in jedem Fall, dass in NRW über 160 Kommunen ihre Gebührenbescheide schleunigst umstellen müssen, wollen sie nicht verklagt werden. NRW Inneminister Ingo Wolf hat in seiner unendlichen Weisheit im Zuge des Bürokratieabbaus nämlich die Möglichkeit abgeschafft, gegen einen solchen Bescheid Widerspruch bei der Behörde einzulegen. Deswegen muss man gleich vors Verwaltungsgericht ziehen, was ja bekanntlich den Papierkrieg erheblich reduziert.
Auch der Bund der Steuerzahler in NRW hat sich bereits im Januar zu dem Thema Abwassergebühr geäußert und dabei unter anderem eine Liste der 161 Kommunen vorgelegt, die sich umstellen müssen. Seitdem kurvt diese Liste auf meinen Schreibtisch herum und ich komme nicht dazu, daraus eine einfache Karte zu machen. Bis gestern.
Die roten Gebiete sind die Gemeinden, in denen bislang nach einheitlichem Maßstab Abwassergebühren berechnet werden. Dort müssen die Gemeinderäte nun neue Gebührenbesatzungen beschließen und dazu möglichst gerichtsfest ermitteln, wieviel versiegelte Fläche auf jedem Grundstück liegt. Dazu kann man die Eigentümer befragen (billig aber unsicher) oder aktuelle Luftbilder photogrammetrisch auswerten (teurer, aber zuverlässig). So gesehen markieren die roten Flächen auch die interessanten Acquise-Gebiete einschlägiger Dienstleister.
Der Blick auf die Karte zeigt, dass sich die betroffenen Gebiete im Südosten des Landes konzentrieren, also im Sieger-, Sauer-, und Weserbergland. Dazu kommt ein dicker Streifen im Münsterland hinunter nach Soest, ein weiterer Streifen am Niederrhein zwischen Moers und Xanten sowie die Eifel. Das sind nicht gerade die dicht besiedelsten Gegenden in NRW. Dort wo viel zubetoniert ist, profitieren die Bürger also schon länger vom gesplitteten Maßstab, dort lohnt sich der Aufwand eines Versiegelungskatasters.
Zum genauen Nachschauen, gibt es die Karte hier als kmz-Datei für Google Earth, aber bitte keine Kritik an der Lagegenauigkeit, das ist alles quick und dirty. Im Zweifel gelten die Gemeindegrenzen, nicht die rote Farbe.

Fremder Senf