Navi Juristerei
28. Mai 2008 | Von ttm | Rubrik: Am Wegesrand, Satelliten weisen den WegDas Handelsblatt (online) betreibt eine Art journalistische Resteverwertung und hat diverse Gerichtsurteile, die bis auf den Umstand, dass es irgendwie um Navigationssysteme geht, inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, in etwas Lese-Fastfood verwandelt, für das man bis zur vollständigen Lektüre auch noch drei mal klicken muss. Das wäre ja noch halbwegs okay, wenn es denn wenigsten mit dem Navi als Navi zu tun hätte, aber in erster Linie geht es um die offenbar mitteilenswerte Erkenntnis, das allgemeine Produkthaftungsregeln und Gewährleistungsrechte auch für Navis gelten. Die Nachricht hinter der Nachricht ist eigentlich eher, dass Otto-Normal-Navinutzer dies erstmal durch Gerichte feststellen lassen muss.
Dabei gibt es sehr navispezifisiche juristische Fragen: Zum Beispiel, ob den Besitzer eines Navis eine Mitschuld trifft, wenn das gestohlene Gerät dem Dieb unter dem beliebten Knopf “nach Hause” die gespeicherte Heimatadresse des Besitzers liefert, die dann gemütlich ausgeräumt werden kann, weil man sicher sein kann, dass grad niemand dort ist? Alles schon passiert.
Und wie geht wohl dieser Fall aus? Ein staatlich überwachter und wie sich später zeigte, zu Unrecht als Terrorist Verdächtigter entledigt sich eines GPS-Peilsenders an seinem Wagen und wird nun vom Innenministerium auf Schadensersatz verklagt. Klingt nach Bananenrepublik, passiert aber gerade in Schleswig-Holstein.
Steht natürlich alles nicht im Online-Handelsblatt.