• Da steckt einer dahinter:

    "Geografitti" ist ein Blog rund um das Thema Geoinformation. Die Palette der Themen reicht von ALK über GPS bis Z-Achse. Eine ausgewogene Berichterstattung gibt es allerdings nicht. Geografitti ist subjektiv und allein Sache des Autors.
  • Der Textkoch

    Andererseits ist der Autor durchaus empfänglich für finanzielle Zuwendungen und wird sein schreiberisches Talent sowie sein fachliches Knowhow dann gerne zu ihrem Vorteil nutzen. Es gibt bereits zahlreiche Unternehmen, Fachzeitschriften und Institutionen die sich (wegen oder auch trotz dieser Webseite) dazu entschließen konnten. Nähere Informationen dazu finden sie vor allem unter dem Menüpunkt "Textkoch".

  • Info

    Nutzungsrechte?    

    6

    Juni
    2008
    6 Juni, 2008 von in Geogeschäfte Antworten

    Aus den Google Maps Nutzungsbedigungen:

    “Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen.”

    Gesehen in Düsseldorf. Hausnummer und Firmenname sind retuschiert. Ich will ja auch niemanden denunzieren, zumal das vermutlich kaum wissentlich passiert ist, sondern vermutlich schlichter Gedankenlosigkeit geschuldet ist. Aber das kleine Zettelchen im Schaufenster macht den Sinn von Openstreetmap deutlich.


    4 Kommentare über Nutzungsrechte?

    1. Herr T. sagt:

      Dass Google-Maps nicht hausnummerngenau ist, weiß ich (von dir). Ich würde da einfach mal langlatschen, und mir die Häuser ansehen: Entweder sehe ich das im Photo gespiegelte Haus gegenüber oder das Plakat selber. Ich kann leider nicht vorbeikommen, sonst würde ich den Test gerne machen.

    2. ttm sagt:

      Tjaha, dazu muss man wissen, das Google Maps nicht hausnummerngenau ist, sondern eine Straße einfach in so viele Abschnitte unterteit, wie es Hausnummern gibt und seinen Punkt entsprechend setzt. Das kann im Einzelfall (und gerne in Gewerbegebieten) um einieg hundert Meter von der realen Postion einer Adresse abweichen. Die erkennbare Karte allein hilft also nicht weiter.

    3. Herr T. sagt:

      Tolle Unkenntlichmachung: Die Straßennamen und Punkt A und B sind gut zu erkennen.

    4. M. Bachmann sagt:

      Dies ist ein typisches Beispiel – und es gibt tausende davon – dass die Leute die Nutzungsbedingungen insbesondere von Internetangeboten weder lesen, noch einhalten.

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