Bonitätsprüfungen zum Beispiel bei einer Kreditvergabe mit der Hilfe von Geodaten sind schon seit Jahren eine bekannte Methode, wenngleich aus vielerlei Gründen (noch) nicht flächendeckender Standard. Immerhin, der Gesetzgeber ermuntert die entsprechenden Auskunfstdienstleister der Banken und Versicherungen gerade durch seinen Gesetzentwurf zum Bundesdatenschutzgesetz (PDF), indem er darin die Verwendung von Wohnortdaten ausdrücklich erlaubt.
Das ist insofern interessant, weil aktuell gerade diskutiert wird, eine Weitergabe von personengebundenen Daten für derartige Zwecke nur noch zuzulassen, wenn der Betroffene dem ausdrücklich zugestimmt hat. Aber – und das ist die Crux – Geodaten, die zum Beispiel statistisch zuverlässig Auskünfte über Kaufkraft und Zahlungsfähigkeit einer bestimmten Gegend erlauben, sind ja gerade keine personengebundenen Daten, deren Weitergabe der Zustimmung bedarf. Sie geben eben nicht zuverlässig Auskunft über eine bestimmte Adresse, oder Person, von der sie stammen, sondern liefern Informationen, die einer Person allenfalls mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zugeordnet werden können. Ich habe das hier schon mehrmals detailliert ausgeführt, zuletzt im April diesen Jahres.
Nun kritisiert der Bundesdatschutzbeauftrage Peter Schaar – nicht zum ersten Mal – die Verwendung von Scoringdaten zur Bonitätsprüfung, unter anderem weil dem Betroffenen damit die Möglichkeit genommen werde durch eigenes rechtstreues Verhalten sein Erscheinungsbild zu beeinflussen. Ein in der Tat starkes Argument gegen Scoring. Wo statistische Wahrscheinlichkeiten über die Wohnadresse in der Masse helfen, Werbung gezielter zu schalten und Zielgruppen ausfindig zu machen, sind sie als Grundlage von Einzelfallentscheidungen, wie es eine Kreditvergabe darstellt, hochproblematisch. Denn sie können im Einzelfall schlicht falsch sein, ohne das der Betroffene eine Möglichkeit hätte sie zu korrigieren. Da hilft die Information an den Betroffenen über die Verwendung der Daten auch nicht weiter.
Was mir – unabhängig von persönlicher Haltung zu dem Thema – auffällt, ist das peinlich berührte öffentliche Schweigen der Fachleute aus dem Bereich des Geomarketings zu diesem Thema. Eine echte Kommunikationsstrategie dazu hat offenbar niemand, auch wenn etwa Infas Geodaten sein alljährliches Fachforum biswelen mit Vorträgen von Datenschützern aufwertet, oder ein Unternehmen wie PTV vor kurzem einen Kritiker wie padeluun als Keynotespeaker eingeaden hat. Aber irgendwie hofft jeder Anbieter der Kelch öffentlicher Empörung möge an ihm vorüber gehen und ist heute vielleicht sogar insgeheim froh darüber, dass sich die Sache mit dem Geomarketing noch nicht wirklich herum gesprochen hat. Da herrscht ein bißchen das St.-Florians Prinzip.
Das Problem dabei ist, dass man so auch keine Möglichkeiten hat, die öffentliche Debatte zu beeinflussen und journalistische Ergüsse von der Bild bis zur ARD aussitzen muss, die vom Bundestrojaner über Kundenkarten bis zu Google Earth alles durcheinander schmeißen, was irgendwie mit Daten und deren Sammlung zu tun hat. Produktiver wären dagegen Statements, die einserseits das Problem von Einzelfallentscheidungen auf der Basis statistisch-mathematischer Datenmodelle als solches klar bennennen und gleichzeitig die Möglichkeiten und Chancen der Verwendung geographischer Daten im Marketing offensiv formulieren.
sind nicht die nielsen-gebiete für den gleichen zweck erdacht worden?
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