Die Geodaten der Bundesländer haben keinen wirtschaftlichen Bezug. Zumindest hat dies jetzt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) festgestellt.
Dieser Entwurf steht morgen (16.10.2008) auf der Tagesordnung des Bundestages, allerdings unter der Rubrik „Überweisungen im vereinfachten Verfahren“, das heißt der Gesetzentwurf wird im Parlament nicht weiter diskutiert, sondern direkt zur Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Das dürfte in diesem Fall der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sein, weil das gesamte Gesetz federführend vom gleichnamigen Ministerium voran gebracht wird.
Die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf besteht nur aus einem einzigen Änderungsvorschlag: Die Länder wollen bei noch folgenden Ausführungsbestimmungen des Gesetzes mitreden. „Die Bundesregierung wird ermächtigt (zur Erfüllung der Durchführungsbestimmungen der INSPIRE Richtlinie), Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“, heißt es im Entwurf, der Bundesrat will jedoch „mit Zustimmung“ ins Gesetz schreiben.
Dazu wird eine umfangreiche Begründung geliefert, die insbesondere auf die gesetzgeberischen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder eingeht. Kurz gesagt wird so argumentiert:
Der Bund beansprucht für die Daten in seiner Hoheit naturgemäß eine alleinige Kompetenz und nimmt für sich darüber hinaus in Anspruch, die notwendigen Regelungen zur Geodateninfrastruktur wie INSPIRE sie vorsieht, den Ländern als grundsätzlichen Regelungsrahmen auch auf dem Wege einfacher Rechtsverordnungen vorzugeben zu können, um die Rechts- und Wirtschaftseinheit Deutschlands im gesamtstaatlichen Interesse zu wahren. Dies ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus Artikel 74 des Grundgesetzes (Recht der Wirtschaft).
Oder kurz: GDI ist eine Sache der Wirtschaft und daher eine Bundesangelegenheit.
Die Länder argumentieren dagegen, und sagen die durch die EU-Richtlinie INSPIRE angesprochene Geodaten seien vornehmlich Daten aus dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltinformation, die nur dann unter die Hoheit des Bundes nach Artikel 74 fallen, wenn sie unmittelbaren Bedeutung für spezifische Wirtschaftsbereiche hätten. Das treffe aber nicht zu. Zitat aus der Stellungnahme des Bundesrates: „Die hier bereitzustellenden Daten haben nur nur einem kleinen Teil Wirtschaftsbezug.“
Oder kurz: GDI hat mit Wirtschafts nichts zu tun und ist deshalb Ländersache.
Diese Argumentation würde ich mal als echtes Eigentor werten. Das Ergebnis ist nämlich ein amtliches Dokument, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Geodaten der Länder schlicht verneint. Gut zu wissen…
Und das nach zahlreichen parlamentarischen Mittagessen. Da hat die Lobbyarbeit anscheinend versagt.