GeoZG beschlossen
18. November 2008 | Von ttm | Rubrik: PolitischesAmtliche Daten sind nun einmal amtliche Daten
mit einer großen Zuverlässigkeit,
und amtliche Daten gehören nun einmal
auch auf die Datenplattform, auf die sie hingehören.
MdB. Ulrich Petzold (CDU/CSU)
mit einer schlüssigen Argumentation
für die Notwendigkeit
eines Geodatenzugangsgesetzes.
Am 13. November hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) beschlossen. Es setzt die in der INSPIRE-Richtlinie (PDF) beschlossenen Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur in nationales deutsches Recht um. Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei einen Dissenz zwischen Bund und Ländern. Es ging um die Zustimmungspflicht der Länder zu den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes, die auf dem Wege einfacher Verordnungen des Bundes umgesetzt werden sollen. Hier haben die Länder eine Mitsprache eingefordert, die sie aber nach dem jetzigen Gesetzesbeschluss nicht erhalten haben.
Gleichwohl konnten die Länder ihre Zuständigkeit für die Amtlichen Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS), der Geotopografie (ATKIS) und des geodätischen Raumbezugs (AFIS) als so genannte Geobasisdaten und „fachliche Kernkomponenten der nationalen Geodateninfrastruktur“ in §5 das Gesetz bugsieren. Damit ist zwar eigentlich nichts Neues gesagt, sondern nur die bereits bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern nochmals formuliert. Im Zusammenhang mit INSPIRE ist dies aber doch erwähnenswert, weil die EU-Richtlinie die Geobasisdaten nämlich nicht vollständig erwähnt, sondern in den Anhängen eins bis drei vornehmlich Geofachdaten mit Umweltbezug nennt. So gesehen geht das GeoZG bereits über die Vorgaben aus Brüssel hinaus.
Das neue Gesetz enthält dagegen keine Regelungen zum Datenschutz, ein Aspekt der von der Opposition aus Grünen, FDP und Linke besonders kritisiert wurde und der FDP immerhin einen von der Mehrheit aus SPD und CDU abgelehnten Entschließungsantrag wert war, das Gesetz doch noch mal zu überarbeiten.
Formal wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung in einer Sitzung beschlossen. Eine mündliche Aussprache dazu fand nicht statt, aber die Abgeordneten haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.
Im folgenden Auszüge aus dieser nicht gehaltenen Debatte, wenn auch ohne Zitate der SPD. Der vom Abgeordneten Gerd Bollmann zu Protokoll gegebene Redebeitrag ist leider eine solche Ansammlung von lieblos zusammengeklaubten Allgemeinplätze und Platitüden, dass ich ihn ihm keinen einzigen kausalen Gedankengang finden konnte. Nicht mal einen vorgetäuschten wie bei den Christsozialen. Bollmann beginnt mit den Worten „Geschätzte 80 Prozent der Entscheidungen…“ und endet mit „…das vorliegende Gesetz wird all dies wirtschaftlicher und einfacher machen.
Anders gesagt: „Liberal heißt im liberalen Sinne nicht nur liberal.“ Und damit zu den ernsthaften Debattenbeiträgen:
Ulrich Petzold (CDU/CSU): Vieles von dem, was einige Ämter nur mit großem Aufwand herausrücken, Informationen, um die man ewig kämpfen muss, sind längst aus dem Internet beziehbar. So wäre es dann gar nicht notwendig, diese Daten von Amts wegen in das Netz zu stellen? Doch. Amtliche Daten sind nun einmal amtliche Daten mit einer großen Zuverlässigkeit, und amtliche Daten gehören nun einmal auch auf die Datenplattform, auf die sie hingehören.
Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen): Der Zugriff auf flurstücksgenaue und zuverlässige Daten durch den Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland – und nicht nur durch die bisher marktführenden privaten Anbieter- wird aus grüner Umweltsicht ausdrücklich begrüßt.
Horst Meierhofer (FDP):Anders als Brüssel beschränkt sich das deutsche Gesetz nicht auf die umweltrelevanten Geodaten. Das kann man machen. Die deutsche “Geodatenlandschaft” ist schließlich verwirrend und zersplittert genug. Wenn es um die Organisation der nationalen Geodateninfrastruktur geht, macht eine alleinige Verordnungskompetenz des Bundes bei Verantwortung eines gemeinsamen Lenkungsgremiums des Bundes und der Länder keinen Sinn. Wir erwarten jedoch, dass sich die Bundesregierung gegen über den Bundesländern kooperativ verhält, und gleichzeitig erwarten wir natürlich das gleiche kooperative Verhalten der Länder, wenn es um die Zulieferung von Geodaten und die Organisation dieser Zulieferung geht.
Lutz Heilmann (Linke): Da es in Deutschland leider keine bundesweite und einheitliche Erfassung aller Flächen mit rechtlichen Bindungen zugunsten des Naturschutzes und der Landschaftspflege gibt, ist es aus dieser Sichtweise mehr als wünschenswert, Geodaten zentral verfügbar zu machen und einheitliche Standards einzuführen.
Ulrich Petzold (CDU/CSU): Die Bundesregierung hat sich eine breite Verordnungsermächtigung im Gesetz gegeben. (…) Es muss jedoch dann in einer Verordnung klar zum Ausdruck kommen, dass Geodaten, an denen Dritte Rechte des geistigen Eigentums haben, der Öffentlichkeit nur mit Zustimmung dieses Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. Die Aufhebung der Zugangsbeschränkung zu geistigem Eigentum Dritter sollte nicht im freien Ermessen von Behörden liegen.
Horst Meierhofer (FDP): Auch Geodaten können (…) personenbezogene Daten sein. Was bitteschön wenn nicht personenbezogen ist die Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten? Auch bei der so genannten Orthofotografie sehe ich ab einem gewissen Maßstab und Auflösungsgrad Personenbezug. Ohne einen sinnvollen Datenschutz ist der öffentliche, europaweite Zugang zu Geodaten für uns deshalb indiskutabel. Den Behörden die Entscheidung aufzuhalsen, wann und in welchem Umfang die angefragten Daten herausgegeben werden dürfen, halten wir weder für sachgerecht noch für tatsächlich praktikabel.
Lutz Heilmann (Linke): Mit Geodaten kann man viele sinnvolle Sachen machen. Wenn alle Kinderkrebsfälle als Geodaten vorliegen würden, könnte man die mit den Informationen über die Standorte von Atomanlagen kombinieren, die Wahrscheinlichkeit der zufälligen räumlichen Übereinstimmung berechnen und so sehr leicht wichtige Informationen gewinnen. Die räumliche Verteilung von Krebs, Lungenentzündungen und anderen Krankheiten kann aber auch für ganz andere Zwecke genutzt werden. Ich sage dabei bewusst “kann” und nicht “wird”. Es “kann” aber sein, dass Krankenkassen ein großes Interesse an solchen Daten entwickeln. Das “könnte” dann dazu führen, dass Menschen, die da wohnen, wo viele Menschen bestimmte Krankheiten haben, nicht mehr in eine Krankenkasse aufgenommen werden oder zumindest einen Risikoaufschlag zahlen müssten. Und es “kann” auch sein (…), dass sich Banken dafür interessieren, wo man wohnt. Wohnt man in einer Gegend, in der viele Menschen arm oder arbeitslos sind oder einen Migrationshintergrund haben, dann bekommt man vielleicht keinen Kredit mehr oder nur mit einem Zinsaufschlag. Wollen wir das? Die Linke will das nicht. Wir wollen nicht, dass man aufgrund seines Wohnortes diskriminiert werden kann. Das ist ein Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen.
Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen): Würde der Gesetzentwurf nur halb so viel zur Datensicherheit wie zur Frage der Kostenregelung und angemessenen Geldleistungsforderungen beinhalten oder wenigstens Aussagen im Umfang des europaweit unterschiedlich gehandhabten geistigen Eigentumsrechts umfassen, wären unsere Bedenken kleiner. Im Ergebnis senkt das Geodatenzugangsgesetz das Schutzniveau der Daten stark ab. Damit haben es die Teile der Wirtschaft, die schon in der Vergangenheit großes Interesse an Geodaten hatten, wesentlich leichter, das von den Grünen kritisierte Geoscoring noch schneller durchzuführen und auch zielgenauer zu nutzen. Wir lehnen folglich den vorgelegten Entwurf des Gesetzes aus Datenschutzgründen ab.
Das komplette Protokoll gibt es beim Bundestag.
Ach der Heilmann …
hat er seine Wurzeln verloren? Früher allwissend beschäftigt, weiss er heute nicht einmal vom Kinderkrebsregister.
Das kommt anscheinend dabei raus, wenn man wikipedia verbietet oder das heimische google kaputt ist.
Das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz erhält Informationen über etwa 95 % aller pädiatrisch-onkologischen Patienten. Somit bildet das Register seit seinem Bestehen 1980 eine wichtige Datenbasis für die Ursachenforschung bei Krebs.
Als kommunales Gebietsrechenzentrum im Süd-Westfälischen Raum sind nun mit der in Kraft getretenen endgültigen Fassung noch einige Fragen unbeantwortet. Auf den ersten Blick hat es den Anschein, als seien die Kommunen nicht betroffen. In NRW ist das Kataster- und Vermessungswesen kommunalisiert, d.h. die GeoBasisdaten (u.a. Liegenschaftskarte) wird von den Kreisen und kreisfreinen Städten primär erstellt. Ähnlich sieht es mit Adressdaten, insbesondere Straßennahmen und Straßenschlüsseln aus. Sind nun die Kommunen (Städte, Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte) geodatenhaltende Stellen oder nicht. §5, Abs. 2 gibt hierzu keine explizite Antwort sondern sorgt eher für Verwirrung. Der Abs. 3 sorgt dann noch zusätzlich für Aufregung, da gemäß diesem Zwang erheblich in Infrastruktur, Systeme und Verfahrenslösungen auf kommunaler Ebene investiert werden müsste. Dies steht wiederum im krassen Widerspruch zur Gesetzesbegründung, Teil A, Unterpunkt 5. Wer kann hier Klarheit schaffen?
Das Thema Schutz von personenbezogenen Daten ist ebenfalls unzureichend geregelt. Gerade die Daten des Liegenschaftskataster bestehen zu einem großen Teil aus Eigentümerdaten, Grundtücksgrößen, Ertragsmesszahlen, Grundbucheintragungen u.v.m. Wer trennt hier die schützenswerten Daten von den Daten des öffentlichen Interesses?
[...] wirft offenbar ein paar Fragen auf, wie aus einem Kommentar zum entsprechenden Beitrag auf “Geografitti” hervorgeht. Das Einverständnis des Kommentatoren annehmend, wiederhole ich seine Überlegungen hier [...]