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	<title>Kommentare zu: StreetView und der Datenschutz</title>
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	<description>Die Vermessung meiner Welt</description>
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		<title>Von: StreetView: Realität und ihr digitaler Nachbau - Geografitti - nicht nur Geografisches</title>
		<link>http://www.geografitti.de/2010/02/23/streetview-und-der-datenschutz/comment-page-1/#comment-8060</link>
		<dc:creator>StreetView: Realität und ihr digitaler Nachbau - Geografitti - nicht nur Geografisches</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 09:05:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] man die Frage, warum Google StreetView derzeit (erneut) der Aufreger ist, kann man sich mit einer Reihe oberflächlicher Antworten begnügen: Weil Google [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] man die Frage, warum Google StreetView derzeit (erneut) der Aufreger ist, kann man sich mit einer Reihe oberflächlicher Antworten begnügen: Weil Google [...]</p>
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		<title>Von: ttm</title>
		<link>http://www.geografitti.de/2010/02/23/streetview-und-der-datenschutz/comment-page-1/#comment-7958</link>
		<dc:creator>ttm</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 16:42:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.geografitti.de/?p=1491#comment-7958</guid>
		<description>Meine klare Postion vorweg: Ich empfände weitergehende Einschränkungen bei StreetView als klaren Rückschritt. 

Es gibt dazu ja inzwischen zwei relativ gegenläufige Rechtsgutachten, neben der im Blog erwähnte von Google selbst in Auftrag gegebenen Studie von Fornó die Stellungname vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft, angetrieben von der Staatskanzlei Rheinland Pfalz. (http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/march/article/google-street-view/), Hier wird in der Tat eine Rechtsauffassung geäußert, die mit dem Hinweis auf von Google eingesetzte Technik unter anderem die Panoramafreiheit nicht mehr gelten lassen möchte und von Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger ausgeht. Wir haben also zwei Bewertungen, die unter Hinweis auf völlig unterschiedliche Rechtsaspekte zu unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen kommen. Dazu zwei Bemerkungen:

1. Sollten sich Gerichte einer Rechtsauffassung anschließen, StreetView könne grundsätzlich nicht das Prinzip der Informationsfreiheit für sich in Anspruch nehmen, wäre dies nach meiner Auffassung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, wie es das Grundgesetz formuliert, muss auch für Fotodatenbanken gelten, die nicht mehr abbilden, als jeder Fußgänger zu sehen bekommt. (Diskussion um die Aufnahmehöhe sind da übrigend wenig ziellführend, es geht um die tatsächlich erfolgte Abbildung), Vorab-Kontrollen sind demnach schlicht Zensur. Grundrechte gelten übrigens ungeteilt und sind nicht abhängig von Fragen kommerzieller Verwendung oder Zur-Verfügung-Stellung von Information. 

2. Abseits juristischer Bewertungen der aktuellen Zulässigkeit ist eine politische Diskussion notwendig, die einen künftifen gesellschaftlichen Konsens darüber herstellt, wo die Privatsphäre endet und der öffentliche Raum beginnt. HiIer verschieben sich derzeit die Koordinaten und das ist nicht pauschal gut oder schlecht, sondern diferenziert zu bewerten und in entsprechend verbindliche Regelungen zu gießen, alles nicht unähnlich den Verschiebungen, die man derzeit beim Urheberrecht beobachten kann. Auch da erfordern neue technisiche Möglichkeiten neue Bewertungen, sollen Gesetze, die Innovationen bislang befördert haben, nicht plötzlich zu Bremsklötzen werden. Google-Bashing und reflexhafte Abwehr bringen diese Diskussion dabei nur wenig voran.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meine klare Postion vorweg: Ich empfände weitergehende Einschränkungen bei StreetView als klaren Rückschritt. </p>
<p>Es gibt dazu ja inzwischen zwei relativ gegenläufige Rechtsgutachten, neben der im Blog erwähnte von Google selbst in Auftrag gegebenen Studie von Fornó die Stellungname vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft, angetrieben von der Staatskanzlei Rheinland Pfalz. (<a href="http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/march/article/google-street-view/" rel="nofollow">http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/march/article/google-street-view/</a>), Hier wird in der Tat eine Rechtsauffassung geäußert, die mit dem Hinweis auf von Google eingesetzte Technik unter anderem die Panoramafreiheit nicht mehr gelten lassen möchte und von Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger ausgeht. Wir haben also zwei Bewertungen, die unter Hinweis auf völlig unterschiedliche Rechtsaspekte zu unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen kommen. Dazu zwei Bemerkungen:</p>
<p>1. Sollten sich Gerichte einer Rechtsauffassung anschließen, StreetView könne grundsätzlich nicht das Prinzip der Informationsfreiheit für sich in Anspruch nehmen, wäre dies nach meiner Auffassung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, wie es das Grundgesetz formuliert, muss auch für Fotodatenbanken gelten, die nicht mehr abbilden, als jeder Fußgänger zu sehen bekommt. (Diskussion um die Aufnahmehöhe sind da übrigend wenig ziellführend, es geht um die tatsächlich erfolgte Abbildung), Vorab-Kontrollen sind demnach schlicht Zensur. Grundrechte gelten übrigens ungeteilt und sind nicht abhängig von Fragen kommerzieller Verwendung oder Zur-Verfügung-Stellung von Information. </p>
<p>2. Abseits juristischer Bewertungen der aktuellen Zulässigkeit ist eine politische Diskussion notwendig, die einen künftifen gesellschaftlichen Konsens darüber herstellt, wo die Privatsphäre endet und der öffentliche Raum beginnt. HiIer verschieben sich derzeit die Koordinaten und das ist nicht pauschal gut oder schlecht, sondern diferenziert zu bewerten und in entsprechend verbindliche Regelungen zu gießen, alles nicht unähnlich den Verschiebungen, die man derzeit beim Urheberrecht beobachten kann. Auch da erfordern neue technisiche Möglichkeiten neue Bewertungen, sollen Gesetze, die Innovationen bislang befördert haben, nicht plötzlich zu Bremsklötzen werden. Google-Bashing und reflexhafte Abwehr bringen diese Diskussion dabei nur wenig voran.</p>
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		<title>Von: Falk D.</title>
		<link>http://www.geografitti.de/2010/02/23/streetview-und-der-datenschutz/comment-page-1/#comment-7957</link>
		<dc:creator>Falk D.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 10:18:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.geografitti.de/?p=1491#comment-7957</guid>
		<description>Tschuldigung, wenn ich noch mal so penetrant nachfasse. Ich muss eine Schusswaffe getrennt von ihrer Munition in besonders sicheren Schränken aufbewahren und im Falle des Missbrauchs durch Dritte, werde ich sowohl straf- als auch zivilrechtlich belangt werden, genau wie der Autobesitzer, dessen Fahrzeug mit steckendem Schlüssel zum Airbagging benutzt wurde, vermutlich wegen grober Fahrlässigkeit eine Rückforderung seiner Versicherung zu erwarten hat. 
Google legt mit Streetview den geladenen Colt an den Straßenrand und ignoriert bzw. vernachlässigt das Schutzbedürfnis der anderen sträflichst. 
Wenn man zum Beispiel die Häuser bis zu ihrer Freigabe durch den Bewohner, Eigentümer und des Architekten zunächst in einer Comic-Variante abbilden würde, wären die Probleme erheblich geringer. Da man keine Rückschlüsse auf den Zustand des Hauses schließen könnte und die Anonymisierung erheblich sicherer wäre. Wie man aus Bildern automatisch Comics erzeugt, steht in jedem besseren 
EBV-Buch. Google hat mit den Bildern auch einen 3D-Scan angefertigt und könnte so Artefakte eliminieren. Jedoch bin ich nach zweijährigem Übers-Knie-Brechen seitens Google nicht mehr zu diesem Kompromiss bereit und werde mich über jedes Urteil gegen Google diebisch freuen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tschuldigung, wenn ich noch mal so penetrant nachfasse. Ich muss eine Schusswaffe getrennt von ihrer Munition in besonders sicheren Schränken aufbewahren und im Falle des Missbrauchs durch Dritte, werde ich sowohl straf- als auch zivilrechtlich belangt werden, genau wie der Autobesitzer, dessen Fahrzeug mit steckendem Schlüssel zum Airbagging benutzt wurde, vermutlich wegen grober Fahrlässigkeit eine Rückforderung seiner Versicherung zu erwarten hat.<br />
Google legt mit Streetview den geladenen Colt an den Straßenrand und ignoriert bzw. vernachlässigt das Schutzbedürfnis der anderen sträflichst.<br />
Wenn man zum Beispiel die Häuser bis zu ihrer Freigabe durch den Bewohner, Eigentümer und des Architekten zunächst in einer Comic-Variante abbilden würde, wären die Probleme erheblich geringer. Da man keine Rückschlüsse auf den Zustand des Hauses schließen könnte und die Anonymisierung erheblich sicherer wäre. Wie man aus Bildern automatisch Comics erzeugt, steht in jedem besseren<br />
EBV-Buch. Google hat mit den Bildern auch einen 3D-Scan angefertigt und könnte so Artefakte eliminieren. Jedoch bin ich nach zweijährigem Übers-Knie-Brechen seitens Google nicht mehr zu diesem Kompromiss bereit und werde mich über jedes Urteil gegen Google diebisch freuen.</p>
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	<item>
		<title>Von: ttm</title>
		<link>http://www.geografitti.de/2010/02/23/streetview-und-der-datenschutz/comment-page-1/#comment-7944</link>
		<dc:creator>ttm</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 18:26:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.geografitti.de/?p=1491#comment-7944</guid>
		<description>&quot;Es ist in der Folgenabschätzung völlig unerheblich, mit welchem Ziel die Daten erhoben wurden, sondern alleine, mit welcher Absicht sie genutzt werden.&quot;

Ja und Nein. Richtig ist, dass die Ziele egal sind und allein die Nutzung entscheidend, falls sie denn rechtlich einen Missbrauch darstellt, aber das betrifft ausschließlich den konkreten Datennutzer. Deswegen ist immer noch derjenige, der ein Messer als Mordwaffe nutzt, der Täter und nicht der Hersteller oder Lieferant des Messers.

Was das Thema Scoring bzw. Geo-Scoring angeht, bin ich schon lange dafür, diesen Gebrauch schlicht zu verbieten. Geoscoring findet ja auch jetzt schon und ganz ohne StreetView statt. Das Problem: Statistsiche Massendaten werden dazu auf eine Person projiziert, der dadurch die Möglichkeit genommen wird, den indviduellen Score irgendwie zu beeinflussen. Da ist jede Gesichtskontrolle an der Diskotür seriöser. Die Problematik habe ich hier im Blog schon ausführlich &lt;a href=&quot;http://www.geografitti.de/2008/09/04/datenschutzer-kritisieren/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;dargestellt&lt;/a&gt;.

Das Schmidt dummes Zeug abgesondert hat brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Es ändert aber nichts an der Rechtslage (siehe meine jüngsten &lt;a href=&quot;http://twitter.com/textkoch&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Tweets&lt;/a&gt;). Über den Umweg des Urheberrechrts zu gehen und dann noch vor dem Landgericht Hamburg könnte dafür einen gewaltigen Flurschaden anrichten. Die bringen es fertig, fotografieren in der Öffentlichkeit grundsätzlich zu untersagen, wenn nicht die Einwilligung jedes Passanten vorliegt. Das will ja wohl auch keiner.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Es ist in der Folgenabschätzung völlig unerheblich, mit welchem Ziel die Daten erhoben wurden, sondern alleine, mit welcher Absicht sie genutzt werden.&#8221;</p>
<p>Ja und Nein. Richtig ist, dass die Ziele egal sind und allein die Nutzung entscheidend, falls sie denn rechtlich einen Missbrauch darstellt, aber das betrifft ausschließlich den konkreten Datennutzer. Deswegen ist immer noch derjenige, der ein Messer als Mordwaffe nutzt, der Täter und nicht der Hersteller oder Lieferant des Messers.</p>
<p>Was das Thema Scoring bzw. Geo-Scoring angeht, bin ich schon lange dafür, diesen Gebrauch schlicht zu verbieten. Geoscoring findet ja auch jetzt schon und ganz ohne StreetView statt. Das Problem: Statistsiche Massendaten werden dazu auf eine Person projiziert, der dadurch die Möglichkeit genommen wird, den indviduellen Score irgendwie zu beeinflussen. Da ist jede Gesichtskontrolle an der Diskotür seriöser. Die Problematik habe ich hier im Blog schon ausführlich <a href="http://www.geografitti.de/2008/09/04/datenschutzer-kritisieren/" rel="nofollow">dargestellt</a>.</p>
<p>Das Schmidt dummes Zeug abgesondert hat brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Es ändert aber nichts an der Rechtslage (siehe meine jüngsten <a href="http://twitter.com/textkoch" rel="nofollow">Tweets</a>). Über den Umweg des Urheberrechrts zu gehen und dann noch vor dem Landgericht Hamburg könnte dafür einen gewaltigen Flurschaden anrichten. Die bringen es fertig, fotografieren in der Öffentlichkeit grundsätzlich zu untersagen, wenn nicht die Einwilligung jedes Passanten vorliegt. Das will ja wohl auch keiner.</p>
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	<item>
		<title>Von: Falk D.</title>
		<link>http://www.geografitti.de/2010/02/23/streetview-und-der-datenschutz/comment-page-1/#comment-7943</link>
		<dc:creator>Falk D.</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 17:19:13 +0000</pubDate>
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		<description>Man kann es noch so oft schönfärben, kleinreden, negieren oder auf die Einspruchsmöglichkeiten hinweisen: Streetview bleibt ein Problem. In den USA bedienen sich sowohl Repo- als auch Scoring-Agenturen der Streetview-Daten mit fatalen Folgen für die Betroffenen. 
Es ist in der Folgenabschätzung völlig unerheblich, mit welchem Ziel die Daten erhoben wurden, sondern alleine, mit welcher Absicht sie genutzt werden. Der geringe Mehrwert rechtfertigt das hohe Misbrauchs- und Fehlerrisiko m.E. nicht. Da Google mit Vernunft oder Apellen an die Verantwortung spätestens seit dem &quot;Privatsphäre ist was für Kriminelle&quot;-Interview von E. Schmidt nicht zu erreichen ist, wird es wohl ein Prozesslawine richten müssen. Allerdings wird man die Klagen wohl eher auf das Urheberrecht satteln und sich analog der BGH-Rechtsprechung (I ZR 192/00) auf den für die Panoramafreiheit vernichtenden Hilfsmitteleinsatz konzentrieren. Google Deutschland ist nur einen Steinwurf vom LG HH entfernt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man kann es noch so oft schönfärben, kleinreden, negieren oder auf die Einspruchsmöglichkeiten hinweisen: Streetview bleibt ein Problem. In den USA bedienen sich sowohl Repo- als auch Scoring-Agenturen der Streetview-Daten mit fatalen Folgen für die Betroffenen.<br />
Es ist in der Folgenabschätzung völlig unerheblich, mit welchem Ziel die Daten erhoben wurden, sondern alleine, mit welcher Absicht sie genutzt werden. Der geringe Mehrwert rechtfertigt das hohe Misbrauchs- und Fehlerrisiko m.E. nicht. Da Google mit Vernunft oder Apellen an die Verantwortung spätestens seit dem &#8220;Privatsphäre ist was für Kriminelle&#8221;-Interview von E. Schmidt nicht zu erreichen ist, wird es wohl ein Prozesslawine richten müssen. Allerdings wird man die Klagen wohl eher auf das Urheberrecht satteln und sich analog der BGH-Rechtsprechung (I ZR 192/00) auf den für die Panoramafreiheit vernichtenden Hilfsmitteleinsatz konzentrieren. Google Deutschland ist nur einen Steinwurf vom LG HH entfernt.</p>
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