Lex Google simuliert Politik

28. April 2010 | Von ttm | Rubrik: Der Leitartikel

Der Hamburger Justiz-Senator will im Bundesrat einen Gesetzentwurf (PDF) einbringen, der das Bundesdatenschutzgesetz mit Blick auf Google Street-View, nun, sagen wir mal „präzisieren“ soll. Zusammenfassend könnte man sagen, dass die bisher freiwillig von Google akzeptierten Vereinbarungen mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dadurch rechtlich verbindlich werden. An die Stelle einer Selbstverpflichtung des Unternehmens tritt die gesetzliche Verpflichtung, Personen sowie Autokennzeichen unkenntlich zu machen und Häuser aus den Bild-Datenbanken zu entfernen, wenn der Besitzer oder mindestens ein Bewohner dies verlangt. Darüber hinaus soll die zuständige Aufsichtsbehörde (welche eigentlich?) un die Öffentlichkeit vor der Datenerhebung durch „Anzeige in örtlichen Tageszeitungen“ darüber sowie über ihr Widerspruchrecht informiert werden. Und ganz wichtig: Entfernung oder Überwindung blickschützender Vorrichtungen geht über den Begriff der „allgemeine Zugänglichkeit“ hinaus, ist also nicht erlaubt. Das zielt auf die von Google genutzte Aufnahmehöhe von rund 2,50 Meter, mit der man angeblich über mannshohe Zäune gucken kann.

Die ersten unmittelbaren Einwände zu dem Gesetz treffen allerdings nicht das Problem. Ausdrücklich sind laut Entwurf allein „systematische und georeferenzierte Abbildung oder Übermittlung fotografischer oder filmischer Straßenansichten“ gemeint. Eine echte Lex-Google, wenn man so will. Juristen dürfen sich freuen: Ob ein solches Gesetz auch die systematische Nutzung von sehr unsystematisch gesammelten Flickr-Fotos erlaubt, wie sie Microsoft mit Photosynth erlaubt (zum Beispiel die Bremer Innenstadt), ist bestimmt ein Rechtsstreit wert. Und wie steht es mit der systematischen, fragebogen-gestützten Sichtung und Bewertung von rund 19 Millionen Wohnhäusern dieses Landes durch die Schober Information Group? Das Unternehmen stellt zwar keine georeferenzierten Fotografien ins Netz, verkauft aber georeferenzierte Information über Zustand und Bauart der Häuser. Interessantes Detail: Diese Daten sind nicht einmal Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen, weil es formal keine personenebezogenen Daten sind. Wieso sollen die Google-Fotos es sein? Man sikeht, hier wird mit zweierlei Maß gemessen und das hat wenig mit der Sachlage und viel mit dem politischen Tauschwert zu tun, den Google-Bashing derzeit besitzt.

In der Sache ginge es tatsächlich um die Bewertung, wann ein Datum personengebunden wird und damit unter das Bundesdatenschutzgesetz fällt und wann nicht. Dazu gibt es derzeit zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen und noch kein höchstrichterliches Urteil. Diese Rechtsauffassungen im Detail darzustellen, könnte juristisch etwas ausufern, deswegen nur soviel: Eine enge Auslegung hält auch jene Daten für personenbezogen, bei denen die Möglichkeit besteht, sie durch Verknüpfung mit Adressdaten auf eine Person zu beziehen. Eine großzügigerer Auslegung sagt, erst das verknüpfte und eindeutig einer Person zuzuordnende Datum fällt unter die Regeln des Datenschutzgesetzes. Für weitere Komplikationen sorgen dabei Begriffe wie „eindeutig zuzuordnen“ (Adresse ist nicht gleich Person!) sowie der Umstand das selbst bei Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen immer noch eine Rechtsabwägung möglich ist, bei denen ein allgemeines Nutzungsinteresse das Interesse des Einzelnen an seinen Daten überwiegen kann. Das macht viele Einzelfallentscheidungen notwendig, die jeweil sehr genau die Sachlage betrachten. Will man den Datenschutz wirklich strenger handhaben, ist es mit einer öffentlichkeitswirksamen Lex Google jedenfalls nicht getan. Das ist mit Verlaub Politiksimulation oder auch die übliche Schaufensterpolitik.

Insgesamt ist es ohnehin ein merkwürdiger Tanz, den die handelnden Personen im Bereich Datenschutz da gerade aufführen. Da gibt es einerseits zahlreiche Baustellen, in denen Bundesregierung und Europäische Union eifrig daran basteln, möglichst viele Daten zu sammeln und weiterzugeben, (SWIFT-Abkommen, Vorratsdatenspeicherung, ELENA, Online-Durchsuchung etc.) gepaart mit dem Versuch Zugangsbeschränkungen zu etablieren (Diskussion um Leistungsschutzrechte, Netzsperren, Urheberrecht, Three Strikes etc.). Andererseits registriert der Staat allmählich die Existenz privater Datensammler von SchülerVZ über Facebook bis Google und versucht sich als oberster Datenschützer zu etablieren.

Das kann man auch so interpretieren, dass der Staat weiterhin das Monopol im Daten sammeln behalten möchte und die private Konkurrenz entweder über den Datenschutz aushebeln oder aber sich die Zugriffsrechte an den Daten sichern will, falls das mit dem Datenschutz nicht klappt. Es steht jeden frei, diesen Gedanken zu einer veritable Verschwörungstheorie auszubauen. Ich vermute dahinter allerdings keinen perfiden Plan, sondern schlicht planloses und tendenziell inkompetentes politisches Handeln, das in seiner Häufung dann zu diesem Ergebnis führt. Für ein Unglück müssen ja immer zahlreiche Faktoren in einer blöden Verkettung zusammen kommen. Das ist in der Politik nicht anders.

12 Kommentare
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  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von ttm erwähnt. ttm sagte: Neuer Blogeintrag: Lex Google simuliert Politik http://www.geografitti.de/?p=1571 [...]

  2. [...] Jetzt ist dankenswerterweise der Wortlaut des Hamburger Vorschlags verfügbar. Muss ich mir auch erst mal anschauen – vielleicht ändert sich dann der eine oder andere [...]

  3. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Kay Oberbeck erwähnt. Kay Oberbeck sagte: German "Geografitti" blog about StreetView and politicians "Lex Google simuliert Politik" ( http://bit.ly/9auOLd ) [...]

  4. Die 2 lager nicht ganz richtig dargestellt …

  5. Ob es so klug ist, einen der größten Konzerne der Welt damit zu verärgern, dass man ein Gesetz schafft, dass tatsächlich nur diese eine Firma betrifft? Ich glaube, dass der Hamburger Justiz-Senator diese Idee verwerfen sollte, denn sie ist nicht nur völlig abwegig sondern wirtschaftlich enorm ungesund.

  6. Der Verweis aufs staatliche Datensammeln ist wichtig. Wem Datenschutz wirklich am Herzen liegt, der sollte sich lieber auf ELENA & Co. einschießen.

    Mittlerweile protestiert auch der Deutschen Journalisten-Verband (DJV) gegen die Hamburger Pläne: http://www.djv.de/SingleNews.20+M5cdb296b85a.0.html (”Google Street-View: Rechte von Fotografen wahren”).

  7. [...] mit bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Gleichwohl ist der Hamburger Ansatz entgegen aller Kritik begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. Natürlich hat die Gesetzesinitiative [...]

  8. Siehe zur Anti-StreetView-Hysterie auch

    http://archiv.twoday.net/stories/6322530/

  9. [...] einzelnen Fotografen Fotos ihrer Häuser verbieten können“. Andere wie das Blog Geografitti sorgen sich, ob ein solches Gesetz „auch die systematische Nutzung von sehr unsystematisch gesammelten [...]

  10. [...] Bundesrat visant à combler certaines lacunes de la loi sur la protection des données. Le terme de « loi Google » a été employé par la [...]

  11. [...] per evitare lacune nella legge sulla protezione dei dati. In seguito a questo si è parlato della Lex Google. Il presidente dell’Associazione dei giornalisti tedeschi Michael Konken, ha messo in guardia da [...]

  12. [...] of a draft bill to the Federal Council to fill gaps in the Data Privacy Act. Subsequently, a Lex Google was mentioned. The Chair of the German Journalists Society, Michael Konken, cautioned [...]

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