Arbeitsverweigerung im Protokoll
12. November 2007 | Von ttm | Rubrik: Großer Bruder sieht DichSo einen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
“Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.”
Unter anderem mit dieser Formulierung begründen 26 SPD-Abgeordnete in einer schriftlichen Erklärung zum Protokoll (PDF, siehe Anlage 4) der Bundestagssitzung vom Freitag, warum sie dem Gesetz zur künftigen Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben. Nur noch mal zur Verdeutlichung: Frei gewählte Abgeordnete stimmen offenbar aus Partei- und/oder Koalitionsräson einem Gesetz zu, das sie für falsch halten und hoffen darauf, dass das Verfassungsgericht dem soeben zugestimmten Gesetz die Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Merken die noch was? Hallo!!!!
IHR SEIT GESETZGEBER UND VERANTWORTLICH FÜR GESETZE, DIE DEN REGELN DER VERFASSUNG ENTSPRECHEN. DIESE VERANTWORTUNG KÖNNT IHR NICHT EINFACH DELEGIEREN. DAS IST ARBEITSVERWEIGERUNG.
Und dann geben sie ihre gespaltene Persönlichkeit in einer geradezu grotesken Argumentationskette auch noch zu Protokoll und betteln um Verständnis für ihre Zustimmung wieder besseren Wissens. Wie Stimmvieh handeln, aber kein Stimmvieh sein wollen, oder was?
Das ist so ziemlich das Erbärmlichste, was mir seit langem im Politkzirkus begegnet ist. Da ist mir jeder Überwachungs-Überzeugungstäter sympathischer. Mit dem kann man sich wenigstens streiten.
[...] hat auch die absolut lächerliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten bei der VDS unterzeichnet und sich damit m.E. für den Rest seiner [...]